Fachvermittlungsstelle für freie, gemeinnützige Arbeit
 
Wurden Sie zu einer Geldstrafe verurteilt? Können Sie diese nicht zahlen?
Kommen Sie mit Ihren Unterlagen zu uns. Wir werden dann versuchen, gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, mit der Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung zu treffen. Bringen Sie möglichst auch Nachweise über Ihr Einkommen mit. Wir können Ihnen dann bei einem Ratenantrag behilflich sein oder freie, gemeinnützige Arbeit für Sie beantragen.
 
Wurde Ihnen bereits genehmigt, Ihre Geldstrafe abzuarbeiten?
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns oder kommen Sie mit Ihren Unterlagen zu unseren Öffnungszeiten her. Wir werden dann den weiteren Ablauf besprechen und gemeinsam einen passenden Arbeitsplatz für Sie suchen, der möglichst nahe an Ihrem Wohnort liegt.
 
Sind Sie ein gemeinnütziger Verein?  Wollen Sie Menschen ermöglichen, bei Ihnen gemeinnützige Arbeit zu leisten?
Sofern Sie ein eingetragener Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, können Sie Beschäftigungsgeber werden. Sie müssen den korrekten Ablauf der Tilgung durch freie Arbeit gewährleisten können. Um zu klären, was das heißt, vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir werden Ihre Einrichtung aufsuchen und Ihnen die Einzelheiten erklären.
 
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